Zeitangabe

Zeitpunkt
2014-11-05

Beschreibung

de

Das Bundesverfassungsgericht verkündete am 5. November 2014 seine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Luftverkehrssteuer. Das Bundesverfassungsgericht entschied, die seit 2011 erhobene Abgabe verletze nicht die Grundrechte der Luftverkehrsunternehmen oder der Passagiere. Die Steuer sei zur Staatsfinanzierung und auch zum Klimaschutz gerechtfertigt. Die Richter wiesen damit eine Klage von Rheinland-Pfalz ab. Das Land hält das Luftverkehrsteuergesetz für formell und materiell verfassungswidrig und beantragte, es für nichtig zu erklären.

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