Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen, EUROBATS Ereignis
Zeitangabe
- Zeitpunkt
- 1994-01-16
Beschreibungen
Mit dem Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, den Schutz der 45 europäischen Fledermausarten durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Das Abkommen steht nicht nur europäischen Staaten offen, sondern allen Arealstaaten, die zum Verbreitungsgebiet mindestens einer europäischen Fledermauspopulation gehören. Als wichtigste Instrumente sieht das Abkommen Regelungen zur Entnahme von Tieren, die Benennung von bedeutsamen Schutzgebieten sowie die Förderung von Forschung, Monitoring und Öffentlichkeitsarbeit vor. Der Text des Abkommens wurde im September 1991 während der 3. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention in Genf ausgearbeitet. Das Abkommen trat am 16. Januar 1994 in Kraft, nachdem fünf Staaten (Deutschland, Großbritannien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen und Schweden) es ratifiziert hatten.
The Agreement on the Conservation of Populations of European Bats is an international treaty that binds the Parties on the conservation of bats in their territories. The agreement was concluded in September 1991 and entered into force on 16 January 1994, after the required number of five states (Germany, The Netherlands, Norway, Sweden and UK) had ratified it. The Bat Agreement aims to protect all 45 species of bats identified in Europe, through legislation, education, conservation measures and international co-operation with Agreement members and with those who have not yet joined.