Zeitangabe

Zeitpunkt
2013-04-24

Beschreibung

de

Das Bundeskabinett hat am 24. April 2013 Ausgleichsregelungen bei Eingriffen in die Natur beschlossen. Die Kompensationsverordnung sieht Bestimmungen zum Naturschutz vor, wenn Natur und Landschaft beeinträchtigt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn Windkraftanlagen oder Stromnetze errichtet oder Straßen gebaut werden. Mit der Verordnung werden bestehende Regelungen in den Ländern vereinheitlicht. Grundsätzlich sollen Eingriffe in die Natur möglichst vermieden werden. Ist dies nicht möglich, wird der Wert der Natur erfasst und bewertet. Sofern ein Biotop oder andere Schutzgüter erheblich beeinträchtigt werden, muss ein Ausgleich erfolgen. Dessen Höhe wird anhand eines Biotopwertverfahrens ermittelt. Wenn zusätzlich vom Aussterben bedrohte Arten, Natur- und Vogelschutzgebiete betroffen sind, müssen diese gesondert kompensiert werden. Besonders geregelt sind sogenannte Eingriffe in das Landschaftsbild. Bei Turmbauten über 20 Meter wird künftig generell ein Ersatzgeld erhoben. Dessen Höhe richtet sich nach der Anlagenhöhe und dem Ort.

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