Zeitangabe

Zeitpunkt
1998-05-25

Beschreibungen

de

§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

en

The purpose of the act is to safeguard the life and well-being of animals out of responsibility for them as fellow creatures. No person may harm an animal or cause it to suffer without good reason.

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