Bundestag beschließt Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes Ereignis
Zeitangabe
- Zeitpunkt
- 2017-06-22
Beschreibung
Am 22. Juni 2017 beschloss der Bundestag die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes. Das Bundesumweltministerium teilt mit, dass es seine starke Stellung bei der Ausweisung von Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee behält. Wie bisher schon bedarf es dabei nicht des Einvernehmens mit anderen Ressorts. Bei der Ausweisung der Gebiete können künftig nicht nur wie bislang Schweinswal, Seehund oder Kegelrobbe als Schutzgüter berücksichtigt werden, sondern auch weniger bekannte gefährdete Arten wie Sternrochen oder Islandmuschel. Die bisherigen Beschränkungen auf die europarechtlichen Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie entfallen. Außerdem sieht die Novelle vor, dass es für Eingriffe in der Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee künftig die Möglichkeit sogenannter "bevorrateter Kompensationsmaßnahmen" geben wird. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können im Interesse einer flexibleren Handhabung der Eingriffsregelung z. B. für Offshore-Windkraftanlagen (nach März 2018) oder Öl- und Gaspipelines damit bereits im Vorgriff auf einen künftigen Eingriff realisiert werden. Ein weiterer Beitrag zu mehr biologischer Vielfalt in Deutschland ist die Erweiterung der Liste der gesetzlich geschützten Biotope um Höhlen und naturnahe Stollen. Diese Regelung unterstützt zum Beispiel die Erhaltung des Lebensraums für Fledermäuse und andere hochspezialisierte Arten. Folge der Novellierung ist, dass Höhlen und naturnahe Stollen ab sofort einen höheren Schutz in Deutschland genießen, unabhängig davon, ob sie in einem Schutzgebiet liegen oder nicht.