Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2000 bis 2000 Auswahl aufheben

  1. Die "Richtlinie 2000/60/EG des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik - Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)" tritt in Kraft. Alle EU-Mitgliedsstaaten haben dem im Juni dieses Jahres erzielten Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zwischen EU-Rat und Europäischem Parlament zugestimmt. In den nächsten 15 Jahren sollen Flüsse, Seen und küstennahe Gewässer eine gute Qualität erreichen. Auch der Grundwasserschutz wird verbessert. Schon vor Erreichen der entsprechenden Grenzwerte sollen Maßnahmen zur Sicherung der Grundwasserqualität ergriffen werden. Darüber hinaus sind die Wasserpreise transparenter zu gestalten. Bis 2004 müssen die Mitgliedsstaaten über ihre Wasserpreise getrennt nach den Sektoren Industrie, Landwirtschaft und private Haushalte berichten. Ziel ist es, dass zumindest die betriebswirtschaftlichen Kosten - wie in Deutschland üblich - von den Verbrauchern getragen werden, um einen effizienten Umgang mit dieser Ressource sicherzustellen.

  2. Mit der Entscheidung 2000/801/EG der Europäischen Kommission am 20. Dezember 2000 wurde festgelegt, dass Lindan nicht als zugelassener Wirkstoff in den Anhang I der EU-Pflanzenschutzmittelrichtlinie 91/414/EG übernommen wird. Die Mitgliedstaaten mussten sicherstellen, dass alle Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Lindan enthalten, innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Annahme dieser Entscheidung aufgehoben wurden.

  3. Bund und Länder beschließen die Einführung eines Pflichtpfandes auf Getränkedosen und Einwegflaschen.

  4. Ziel dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen, um entsprechend den Zielen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland den Anteil Erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln.

  5. Bereits seit 1992 diskutiert, hat das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt im Ostseegebiet das Ziel, die Meeresumwelt und die biologische Vielfalt der Ostsee (Meer und Küste) zu schützen. Das Übereinkommen ist rechtlich verbindlich im Sinne des Völkerrechts.