Zeitangabe

Zeitpunkt
1977-11-15

Beschreibungen

de

§ 2 (1) Düngemittel dürfen gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie einem Düngemitteltyp entsprechen, der durch Rechtsverordnung zugelassen ist.

en

Fertilisers may only be traded when their type is permitted by the Ordinance.

Zugewiesene Kollektionen

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