Erstmals Konzept für die Grüne Infrastruktur in Deutschland Ereignis
Zeitangabe
- Zeitpunkt
- 2017-03-22
Beschreibung
Am 22. März 2017 präsentierte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) das erstmals aufgestellte "Bundeskonzept Grüne Infrastruktur" der Öffentlichkeit. Das Konzept, das als Entscheidungshilfe für Planungen des Bundes angelegt ist, basiert auf einem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, das das BfN in Auftrag gegeben hatte. Auf dieser Grundlage hat das BfN schließlich Datengrundlagen, Informationen und bestehende Fachkonzepte zusammengetragen und in einem rund 70-seitigen Dokument gebündelt. Das Konzept macht all diejenigen grünen Flächen sichtbar, die es bei Planungen zu berücksichtigen gilt. Dem Begriff "Grüne Infrastruktur" liegt der Gedanke zugrunde, dass der Erhalt und die Verbesserung von Ökosystemen und ihren Leistungen für die Entwicklung eines Landes unverzichtbar sind. Denn von "grüner Infrastruktur" profitiert nicht nur die Natur, sondern auch der Mensch, etwa wenn es um die Anpassung an den Klimawandel, den Hochwasserschutz oder um Erholung und Gesundheitsfürsorge geht. Schließlich ist es Ziel "grüner Infrastruktur" durch ein Netzwerk naturnaher Flächen die Umwelt für den Menschen effizient zu sichern und zu verbessern und zugleich die biologische Vielfalt zu bewahren. "Rückgrat" grüner Infrastruktur bilden die geschützten Flächen und der Verbund der Lebensräume. Dazu zählen folgende Schutzgebietskategorien: Natura-2000-Gebiete, Nationalparke, Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate sowie die Nationalen Naturmonumente. Auch die Flächen des Nationalen Naturerbes sind Teil der grünen Infrastruktur. Daneben umfasst die grüne Infrastruktur unter anderem Flussauen, das Grün in Städten und Siedlungen sowie Bereiche von Nord- und Ostsee. Bestandteile grüner Infrastruktur sind zwar in erster Linie natürlichen Ursprungs, können aber auch künstlich geschaffene Elemente wie Grünbrücken über Autobahnen sein. Das "Bundeskonzept Grüne Infrastruktur" weist auf nationaler Ebene Bezüge zum Bundesnaturschutzgesetz auf. Seine Erarbeitung ist zudem als Auftrag im laufenden Koalitionsvertrag aufgeführt, auf europäischer Ebene ist es unter anderem in die EU-Biodiversitätsstrategie eingebettet.
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