Zeitangabe

Zeitpunkt
2017-11-21

Beschreibungen

de

Am 21. November 2017 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dass Polen umgehend die Abholzungsmaßnahmen im Białowieża-Wald einstellen muss, außer in Ausnahmefällen, die der Wahrung der öffentlichen Sicherheit dienen. Sollte Polen gegen den Beschluss verstoßen, wird der polnische Regierung ein Zwangsgeld von mindestens 100.000 Euro pro Tag zu zahlen an die Europäische Kommission auferlegt. Polen hat nun 15 Tage Zeit darzulegen, wie es dem Beschluss folgen wird.

en

Order of theCourt of Justice of the European Union in Case C-441/17 R: Poland must immediately cease its active forest management operations in the Białowieża Forest, except in exceptional cases where they are strictly necessary to ensure public safety. If Poland is found to have infringed this order, the Court will order it to pay to the Commission a penalty payment of at least €100 000 per day.

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