Definition

In der EU-Abfallrahmenrichtlinie ist die erweiterte Herstellerverantwortung definiert als ein Bündel von Maßnahmen, die von Mitgliedstaaten getroffen werden, um sicherzustellen, dass die Hersteller die (finanzielle und/oder organisatorische) Verantwortung für die Bewirtschaftung in der Abfallphase des Produktlebenszyklus übernehmen.

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