Definition

sämtliche Treibhausgasemissionen, die entstanden sind, bevor der Rohstoff in eine Raffinerie oder Verarbeitungsanlage gelangte, in der der in Anhang I genannte Kraftstoff hergestellt wurde“. Der Begriff Upstream-Emissionen, wie er in der Richtlinie verwendet wird, beinhaltet also die folgenden Hauptschritte des Lebenszyklus von fossilen Kraftstoffen: Erkundung und Erschließung von Lagerstätten, Herstellung und Gewinnung des Erdöls, Aufbereitung des Erdöls, Transport des Rohstoffs zur Raffinerie. (EU-Richtlinie 2015/652)

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