EEG-Umlage Concept
EEG-Umlage (dt.)
Definitions
Die EEG-Umlage wurde zum 1. Januar 2023 vollständig abgeschafft.
die Übertragungsnetzbetreiber sind berechtigt und verpflichtet, von Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, anteilig zu dem jeweils von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen an ihre Letztverbraucher gelieferten Strom die Kosten für die erforderlichen Ausgaben nach Abzug der erzielten Einnahmen und nach Maßgabe der Erneuerbare-Energien-Verordnung zu verlangen (EEG-Umlage). (Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021), § 60 Abs. 1)
Alternative Labels
de
- Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien
- Ökostromumlage
en
- EEG apportionment
- EEG allocation