Definition

Im Zuge der beschlossenen Energiewende verlangt das aktuelle Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erstmalig einen von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) gemeinsam ausgearbeiteten Netzentwicklungsplan. Dieser "muss alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau der Netze enthalten, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind" (§ 12b I 2 EnWG).

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