Definitions

seit Juli 2013 abgelöst durch EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011)

Die Richtlinie legt europaweit Anforderungen an Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Produkten fest, die dauerhaft in Bauwerke des Hoch- und Tiefbaues eingebaut werden. Hierzu gehören Baustoffe und Bauteile ebenso wie Anlagen und Einrichtungen (und deren Teile) für Heizung, Klima, Lüftung, sanitäre Zwecke, elektrische Versorgung, Lagerung umweltgefährdender Stoffe sowie um vorgefertigte Bauwerke, die als solche auf den Markt kommen, wie z. B. Fertighäuser, Fertiggaragen und Silos. Die Richtlinie sieht eine CE-Kennzeichnung vor. (http://www.eg-richtlinien-online.de/cn/bGV2ZWw9dHBsLXJpY2h0bGluaWVuLWRldGFpbHMmYXJ0aWQ9MzYxNzA5NA**.html)

Alternative Labels

de
  • Richtlinie zur Angleichung der Rechts - und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte
  • Richtlinie 89/106/EWG
  • EG-Bauproduktenrichtlinie
  • Bauproduktenrichtlinie