Definitions

Gemäß EU-Fischgewässerrichtlinie (RL 2006/44/EG): Gewässer, die von den Mitgliedstaaten als schutz- und verbesserungsbedürftig bezeichnet werden, um das Leben von Fischen zu erhalten... gilt nicht für Gewässer in natürlichen oder künstlichen Becken, die für intensive Fischzucht genutzt werden......Die Fischgewässer werden unterteilt in Salmonidengewässer und Cyprinidengewässer.

Süßwasser, das schutz- oder verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten. (EU-Fischgewässerrichtlinie (RL 2006/44/EG))

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  • fish water

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