Definition

Die Einstufung eines Rohstoffes als bergfreier Bodenschatz ist im BBergG, § 3, Abs. 3 geregelt. Danach sind bergfreie Bodenschätze Metalle und deren Erze, Fluss- und Schwerspat, Erdöl, Erdgas, Kohlen, Salze, Erdwärme sowie alle Bodenschätze im Bereich des Festlandssockels und der Küstengewässer. Bergfreie Bodenschätze sind nicht an ein Grundstück gebunden, d. h. das Eigentum an einem Grundstück erstreckt sich nicht auf diese Bodenschätze. (Ad-hoc-AG Rohstoffe: Glossar rohstoffgeologischer und bergmännischer Begriffe, Stand August 2016)

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