Definition

Der Begriff „natürliches Heilwasser“ ist gesetzlich nicht definiert, wird aber in zahlreichen Gesetzen (z. B. Arzneimittelgesetz) als eindeutig umschrieben vorausgesetzt. Die genaue Definition lässt sich jedoch aus dem Heilquellenrecht des Bundes, der Landeswassergesetze und der Kurortegesetzgebung der Länder ableiten. Der Begriff „Heilquelle“ ist im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und in den darauf aufbauenden Landeswassergesetzen niedergelegt. Der Begriff „Heilwasser“ wird im Arzneimittelgesetz verwendet.

Alternative Labels

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  • healing water
  • curative water
  • medicinal water

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