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'Vermerk' = stellt den Sachstand einer Angelegenheit dar, gibt Gesprächsergebnisse und Überlegungen wieder... / Darstellung eines Sachverhaltes (Geschäftsordnung UBA, UBAnet 20111027)

Ein Vermerk ist ein kurzer, schriftlicher Eintrag und dient der internen Kommunikation. Nach der Geschäftsordnung sollen Entscheidungsvorlagen nicht mehr als 2 Seiten umfassen. Soweit zusätzliche Aus­führungen unerlässlich sind, können diese in einer Anlage beigefügt werden. UBAnet20101021 http://ubanet/WIKI/Wiki-Seiten/Vermerk.aspx)

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