Definition

Gebrauchtware ist eine Sache, die bereits verwendet oder in Benutzung war und sich nicht mehr im Neuzustand befindet. Nach deutschem Recht handelt es sich um Waren, die bereits im Verkehr gewesen sind oder einem Verbraucher überlassen wurden, ohne dass diese ihren Wert oder ihre Tauglichkeit vollständig eingebüßt haben. (JuraForum (2020): Lexikon)

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