Definition

Der Europäische Rat setzt sich aus den jeweils amtierenden Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen. Er fungiert als das politische Dachorgan der Europäischen Union und tagt in der Regel zwei Mal pro Halbjahr unter dem Vorsitz des Regierungschefs jenes Mitgliedstaates, der zum betreffenden Zeitpunkt den Vorsitz im Rat innehat. Als politisches Leitungsgremium gibt der Europäische Rat (gemäß Artikel 4 des EU-Vertrages) '...der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest.' http://www.eu2007.de/de/Policy_Areas/European_Council/index.html

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