Definition

setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan und dem Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan. Um die städtebauliche Entwicklung in Stadt und Land zu ordnen, ist die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke durch Bauleitpläne vorzubereiten und zu leiten (Bauleitplanung). Bauleitpläne auf Ebene der Stadt- bzw. Ortsplanung sind den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Planungsträger ist die Gemeinde. (Spektrum.de (2020): Lexikon der Geowissenschaften)

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  • area development plan

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