Definition

Eine Vorrichtung oder ein Gerät, 1. in der oder dem Röntgenstrahlung mit einer Grenzenergie von mindestens 5 Kiloelektronenvolt durch beschleunigte Elektronen erzeugt werden kann, wobei die Beschleunigung der Elektronen auf eine Energie von 1 Megaelektronenvolt begrenzt ist, und 2. die oder das zum Zweck der Erzeugung von Röntgenstrahlung betrieben wird. Eine Röntgeneinrichtung umfasst auch Anwendungsgeräte, Zusatzgeräte und Zubehör, die erforderliche Software sowie Vorrichtungen zur medizinischen Befundung. (Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), § 5 Abs. 30)

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