Definition

Das OSPAR-Übereinkommen von 1992 ist seit 25.03.1998 völkerrechtlich in Kraft. Die Vertragsparteien müssen alle ihnen möglichen Maßnahmen treffen, um Verschmutzungen zu verhüten und zu beseitigen. Sie unternehmen ferner alle notwendigen Schritte zum Schutz des Meeresgebiets vor den nachteiligen Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten, um die menschliche Gesundheit zu schützen, die Meeresökosysteme zu erhalten und, soweit durchführbar, beeinträchtigte Meereszonen wiederherzustellen. Dabei müssen sie das Vorsorge- und das ⁠Verursacherprinzip⁠ beachten sowie die „besten verfügbaren Techniken“ und die „beste Umweltpraxis“ anwenden. Das OSPAR-Übereinkommen gilt insbesondere auch für landseitige Verschmutzungen. (UBA (2015): Meeresschutzrecht)

Alternative Labels

de
  • OSPAR-Übereinkommen
  • OSPARCOM
  • Oslo-Paris-Übereinkommen
  • Oslo-Paris Konvention
  • Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks
en
  • OSPAR Convention
  • Convention for the Protection of the Marine Environment of the North-East Atlantic

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