Definition

Bezeichnet die Eigenschaft bestimmter Chemikalien oder energiereicher Strahlung, Veränderungen am Erbgut (Mutationen) hervorzurufen. Man unterscheidet Mutationen an Körperzellen, die Ursache für Krebs sein können und Mutationen an Keimzellen, die sich auf die Nachkommen vererben. (http://www.bvdm.org/uwlexikon/m/mutagenitaet.html)

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  • Mutagene Wirkung

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