Sprache

de

Definitionen

... das Küstenmeer (Art. 2 Abs. 1 SRÜ), das im Seevölkerrecht treffend als 'Territorial Sea' bezeichnet wird. (1)

(Küstenmeer), die vor der Küste liegenden Meeresteile, die zum Hoheitsgebiet des Küstenstaates (Territorial-, Hoheitsgewässer) gehören mit der völkerrechtlichen Einschränkung, dass allen Schiffen die friedliche Durchfahrt gestattet werden muss. Die Grenze zwischen dem Staatsgebiet der Uferstaaten und der hohen See verläuft im Meer. Die Küstenlinie, von der aus die Ausdehnung des Küstengewässers berechnet wird, richtet sich nach dem tiefsten Meeresstand bei Tiefebbe; Sonderregeln bestehen für Inseln, Buchten und Meerengen. Für die allgemeine Festlegung dieser Grenze galt früher die Dreimeilenzone (5556 m); nach der Seerechtskonvention vom 10.12.1982 können die Staaten maximal 12 Seemeilen in Anspruchnehmen.

Wortart

Substantiv (das)

Wortstamm

Küstenmeer

Schreibweisen

Küstenmeer, Küstenmeere, Küstenmeeren, Küstenmeeres

Bevorzugte Benennung von

Alternative Benennung von

 

BK-Benennung von

 

Versteckte Benennung von

 

Übersetzungen

Verwendungsangabe

de

Achtung: Im Unterschied zur seevölkerrechtlichen Regelung (Küstenmeer) wird im nationalen Wasserrecht (Küstengewässer) die landseitige Grenze in der Regel durch die Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser vorgegeben.

Redaktionelle Anmerkungen

Textanalysefunktion

Benennung mit Textanalysefunktion

Übersetzungsstatus

Übersetzung geprüft

Quellenangaben

de

(1) AWZ-Vorhaben: Rechtliche und naturschutzfachliche Aspekte beim Bau und Betrieb von Stromkabel (FKZ 803 85 200) - im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz - Februar 2004

Änderungsangaben

Initiale Version
foba am 24.11.1994
Letzte Änderung
foba am 10.11.2015