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Für NO2 und Benzol endet die maximal mögliche Fristverlängerung 2015. Wie auf der Karte zu sehen ist, sind die NO2-Grenzwertüberschreitungen kein flächendeckendes Problem in Deutschland. Da der Verkehr die Hauptquelle von NO2 darstellt, treten die Grenzwertüberschreitungen aber in vielen Städten auf. Die Situation in Deutschland ist der vergleichbarer Mitgliedstaaten (z.B. Großbritannien, Italien) ähnlich. Insgesamt haben 18 Mitgliedstaaten Notifizierungen für NO2 bei der Europäischen Kommission eingereicht, die Fristverlängerung für 70 Gebiete akzeptierte, aber für 96 Gebiete Einwände erhob. Ob die Europäische Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten, deren Fristverlängerungen sie nicht akzeptiert hat, ergreifen wird, steht in ihrem Ermessen.

Gefundene Schlagwörter

  • NO2-Grenzwert
  • Stickstoffdioxid
  • Europäische Kommission
  • Grenzwertüberschreitung
  • Bundesrepublik Deutschland
  • Benzol
  • Emissionsquelle
  • Stadtverkehr
  • Großbritannien
  • Karte
  • Italien