Definition

Mit der VO (EG) 2092/91 vom 24.06.1991 trat die erste EU-Öko-Verordnung in Kraft. Diese wurde im Laufe der Jahre immer weiter aktualisiert und erweitert und in den Jahren 2007 und 2008 durch zwei neue Verordnungen ersetzt. Konkret sind dies die EU-Öko-Basisverordnung (VO (EG) 834/2007) und die EU-Öko-Durchführungsverordnung (VO (EG) 889/2008). Wie der Name schon ausdrückt, sind in der VO (EG) 834/2007 der rechtliche Rahmen und Grundzüge des ökologischen Landbaus nach Auffassung der EU festgelegt. Diese werden in der VO (EG) 889/2008 um Durchführungsbestimmungen bis hin zu bspw. Mindeststallflächen für Tiere oder Listen mit zulässigen Futter- und Düngemitteln ergänzt. Diese Verordnungstexte bilden das absolute Minimum dessen, was den ökologischen Landbau in Europa kennzeichnet. So ist die Einhaltung dieser Verordnungen auch Fördervoraussetzung in EULLa-ÖWW (ökologische Wirtschaftsweise). Die ökologischen Anbauverbände bauen mit ihren eigen Richtlinien auf den EU-Öko-Verordnungen auf. (http://www.am.rlp.de/Internet/global/themen.nsf/ALL/CA53504C3E70ACE5C1258153001EDC7D?OpenDocument)

Alternative Benennungen

de
  • Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen
  • Verordnung (EG) Nr. 834/2007
en
  • Regulation on organic production and labelling of organic products
  • Regulation (EC) No 834/2007