Definition

Ein Deckungsvermerk ist ein Haushaltsvermerk mit dem Ausgaben für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden. Voraussetzung ist ein verwaltungsmäßiger oder sachlicher Zusammenhang (UBAnet20161021 http://ubanet/WIKI/Wiki-Seiten/Deckungsvermerk.aspx)

Oberbegriffe

Zugewiesene Kollektionen