Definition

Anlage, bei der durch Verfeuerung von Brennstoffen Wärme erzeugt wird; zur Feuerungsanlage gehören Feuerstätte und, soweit vorhanden, Einrichtungen zur Verbrennungsluftzuführung, Verbindungsstück und Abgaseinrichtung. (1. BImSchV, § 2 Abs. 5)

Alternative Benennungen

de
  • Feuerstätte
en
  • combustion plant

Oberbegriffe