Definition

Das Ziel der neuen Verordnung ist es, die Bildung hoher Legionellen-Konzentrationen in diesen Anlagen zu verhindern und gesundheitliche Risiken in deren Umgebung zu vermeiden. Dazu wird eine Anzeigepflicht für neue und bestehende Anlagen eingeführt. Diese ermöglicht es den lokalen Behörden im Fall eines Legionellen-Ausbruchs schneller und effektiver zu handeln und mögliche Austragungsorte ausfindig zu machen. Zudem müssen die Betreiber dieser Anlagen den Anstieg der Legionellen im Rahmen der Überwachung melden. Das verschafft allen Beteiligten zusätzliche Reaktionszeit bevor es zu einem Ausbruchsgeschehen kommt. Die Verordnung sieht keine automatische Einstellung des Anlagenbetriebs vor, jedoch haben die Behörden im Einzelfall die Möglichkeit, eine mindestens vorübergehende Betriebseinstellung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anzuordnen. (BMUB, Pressemitteilung v. 22.03.2017)

Alternative Benennungen

de
  • Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider
  • 42. Bundesimmissionsschutzverordnung
  • 42. BImSchV
  • Legionellenverordnung
  • Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zugewiesene Kollektionen