Definition

In Deutschland sind Inverkehrbringer von Kraftstoffen gesetzlich verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen durch die von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz zu mindern. Zur Umsetzung der Neufassung der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen („RED II“) hat der Bundestag im Mai 2021 ein Gesetz verabschiedet, das diese Quote zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen schrittweise von aktuell 6 Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2030 anhebt. (UBA (2022): Vollzug 38. BImSchV: Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge)

Alternative Benennungen

de
  • Treibhausgasminderungsquote
  • Treibhausgasquote
  • THG-Minderungsquote
en
  • GHG reduction quota
  • greenhouse gas quota
  • greenhouse gas reduction quota

Oberbegriffe

Zugewiesene Kollektionen