Definition

Anlagen, die dem Beheizen von Wohn-, Geschäfts- und sonstigen Arbeitsräumen dienen, deren Jahresverbrauch 100 m3 nicht übersteigt und deren Behälter höchstens 4 mal je Jahr befüllt werden. Zu Heizölverbraucheranlagen zählen auch Anlagen zum Verwenden von Heizöl, wenn sie nach Menge und Häufigkeit der Befüllung vergleichbar sind. Als Heizölverbraucheranlagen gelten auch Notstromanlagen. (§ 2 Abs. 13 Muster-VAwS)

Alternative Benennungen

de
  • Heizölverbrauchsanlage

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