Definition

jedes EU-Land ist verpflichtet, alle vier Jahre einen Bericht vorzulegen, in dem dargestellt wird, wie stark die Gewässer mit Nitrat verunreinigt sind. Der Bericht beschreibt den Zustand und die Entwicklung der Gewässerbelastung für Grundwasser, Oberflächen- und Küstengewässer. (Richtlinie 91/676/EWG (EU-Nitratrichtlinie) vom 12. Dezember 1991, Artikel 10)