EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung Begriff
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Definition
Die seit dem 1.8.2017 geltende EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2017/1369 löst die zuvor geltende Richtlinie 2010/30/EU zur Energieverbrauchskennzeichnung ab. Diese EU-Rahmenverordnung gilt in jedem EU-Mitgliedsstaat unmittelbar und muss anders als bei Richtlinien nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Die bisherigen Verordnungen zu den verschiedenen Produktgruppen in Form von delegierten Rechtsakten, die die Details zu den Anforderungen an die Etiketten regeln, bleiben zwar vorerst in Kraft, werden aber schrittweise durch neue Verordnungen ersetzt. In Zukunft wird der Energieverbrauch von Geräten nur noch mit den Buchstaben A bis G gekennzeichnet. Pluszeichen wie A+++ werden künftig nicht mehr zugelassen. (https://www.it-recht-kanzlei.de/neue-eu-verordnung-energieverbrauchskennzeichnung.html)
Quellenangaben
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Initiale Version
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- Barbara Fock
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- 2018-09-25T14:38:08+00:00
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- 2018-09-25T14:41:54+00:00
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