Definition

Abfälle, die hauptsächlich Nanomaterialien enthalten und gezielt und getrennt gesammelt werden (können). Nanoabfälle entstehen lediglich während der Herstellung und Verarbeitung von Nanomaterialien. Abfälle aus Produkten, in denen Nanomaterialien enthalten sind, werden als „nanomaterialhaltige Abfälle“ bezeichnet. In beiden Fällen muss gemäß der rechtlichen Definition von Abfall eine Entledigung stattfinden, eine Entledigungsabsicht vorliegen oder eine Entledigung zum Schutz des Allgemeinwohls geboten sein. Nanomaterialhaltige Rückstände aus der Emissionsminderung in Anlagen, zum Beispiel Klärschlämme oder Filterrückstände aus thermischen Verwertungsanlagen, werden ebenfalls als nanomaterialhaltige Abfälle bezeichnet. (ÖKOPOL GmbH, Institut für Ökologie und Politik: Nanotechnologien und Abfall. Bericht des BMUB, Januar 2015, https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nanotechnologie/nanodialog_4_fd3_bericht_bf.pdf, abgerufen am 17.02.2021)

Alternative Benennungen

de
  • Nanomaterialhaltiger Rückstand
  • Nanomaterialhaltiger Abfall
  • Nanomaterialien im Abfall
en
  • nanomaterial-containing waste
  • nanowaste
  • nanomaterials in waste

Oberbegriffe

Verwandte Begriffe