Definition

Im Teil 'Kyoto-Register' werden zusätzlich alle bisherigen Konten der nationalen Register geführt, also auch die Anlagen- und Personenkonten mit ihren bisherigen länderspezifischen Kontokennungen. Dies ist erforderlich, weil der Konto-Bestand an CER und ERU nicht automatisch auf die neuen Konten im EU-Emissionshandelsregister übertragen wird. Darüber hinaus wird in diesem Teil des Unionsregisters ab Juni 2012 für jeden Mitgliedstaat das jeweilige nationale Kyoto-Register geführt.(Deutsche Emissionshandelsstelle, Berlin, WWW 20130731 http://www.dehst.de/DE/Serviceseiten/Glossar/glossar_node.html )

Oberbegriffe