Definitionen

'Vermerk' (im engeren Sinne) oder Verfügung, im Geschäftsgang verwendet, z. B. Sichtvermerk, 'Rücksprache' als Weisung zur Vorsprache beim verfügenden Vorgesetzten, Zeichnungsvorbehalt (Krems, in: Online-Verwaltungslexikon, 'Geschäftsgangvermerk', online im Internet, URL http://www.olev.de, übernommen am 20111027)

Auf den Eingängen und auch im Laufe der Bearbeitung werden Bearbeitungshinweise (Geschäftsgangvermerke) und weitere Verfügungen mit Sichtvermerk angebracht ... (Geschäftsordnung UBA, UBAnet 20111027)

Oberbegriffe

Zugewiesene Kollektionen