Definition

Mit der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ erfüllt Deutschland Artikel 6 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Dieser Artikel sieht vor, dass „jede Vertragspartei (…) nationale Strategien, Pläne oder Programme zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt entwickeln oder zu diesem Zweck ihre bestehenden Strategien, Pläne und Programme anpassen“ wird.

am 7. November 2007 vom Bundeskabinett beschlossen

Alternative Benennungen

de
  • Nationale Strategie zur Biodiversität
  • Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt
  • NBS
en
  • National Strategy on Biodiversity
  • National Strategy on Biological Diversity

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