Definition

Beginn einer Sammlung von Dokumenten zu Geschaftsvorfällen: "Die Anlage einer Akte erfolgt durch Übersendung des Aktenanlageformulars an das Postfach der Zentralregistratur .... Die Fachregistraturen für den Gesetzesvollzug regeln die Aktenanlage in eigener Verantwortung ..." (UBAnet 20160809 Anweisung für Schriftgutverwaltung http://ubanet/websites/Z3/Registratur/Schriftgutverwaltung/)

Oberbegriffe

Zugewiesene Kollektionen