Energiechartavertrag Begriff
Definition
Ziel dieses Vertrags ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Förderung langfristiger Zusammenarbeit im Energiebereich im Einklang mit den Grundsätzen der Europäischen Energiecharta. Die wichtigsten Bestimmungen des Vertrags betreffen den Schutz von Investitionen, den Handel mit Primärenergieträgern und Energieerzeugnissen, den Transit und die Streitbeilegung. (http://europa.eu/legislation_summaries/energy/external_dimension_enlargement/l27028_de.htm, abgerufen am 10.07.2009)
Alternative Benennungen
de
- Europäische Energiecharta
- Vertrag über die Energiecharta
en
- Energy Charter Treaty