Definition

am 01.12.2009 in Kraft getreten, ersetzt die seit 1998 geltende Batterieverordnung. Das Batteriegesetz setzt die europäische Altbatterierichtlinie in nationales Recht um und beinhaltet erstmals verbindliche Sammelziele für handelsübliche Altbatterien - 35 Prozent bis 2012 sowie 45 Prozent bis 2016. Darüber hinaus sind Beschränkungen für die Verwendung von Cadmium und Quecksilber vorgesehen. Ein Melderegister für die Hersteller von Batterien und Akkus soll dafür sorgen, dass diese ihre Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte wahrnehmen.

Alternative Benennungen

de
  • BattG
  • Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren
  • Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren
en
  • Act Concerning the Placing on the Market, Collection and Environmentally Compatible Waste Management of Batteries and Accumulators
  • German Batteries Act

Oberbegriffe

Zugewiesene Kollektionen