Batteriegesetz Begriff
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Definition
de
am 01.12.2009 in Kraft getreten, ersetzt die seit 1998 geltende Batterieverordnung. Das Batteriegesetz setzt die europäische Altbatterierichtlinie in nationales Recht um und beinhaltet erstmals verbindliche Sammelziele für handelsübliche Altbatterien - 35 Prozent bis 2012 sowie 45 Prozent bis 2016. Darüber hinaus sind Beschränkungen für die Verwendung von Cadmium und Quecksilber vorgesehen. Ein Melderegister für die Hersteller von Batterien und Akkus soll dafür sorgen, dass diese ihre Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte wahrnehmen.
Quellenangaben
Redaktionelle Anmerkungen
Exportangabe
de
- sns:source
- aDisBMS
- sns:thsisn
- 652996
- dct:date
- 2016-05-06
Änderungsangaben
de
- dct:creator
- fo
- dct:created
- 2008-10-01
de
- dct:creator
- fo
- dct:modified
- 2015-11-20