Definition

Ware : bewegliche Sache, die Gegenstand des Handelsverkehrs ist oder die nach der Anschauung des Verkehrs als Gegenstand des Warenumsatzes in Betracht kommen könnte (weite Auslegung; auch z.B. Elektrizität, nicht aber Grundstücke) ... (Springer Verlag Gabler Wirtschaftslexikon https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ware-50827/version-274043 Abgerufen20180912)

Alternative Benennungen

en
  • range of goods
  • range of items

Links zu anderen Vokabularen

Exact Matches

 

Related Matches

 

Broader Matches

 

Narrower Matches

 

Thema der Ereignisse

 

Ort der Ereignisse