Definition

Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) legt im Einzelnen fest, wie flüssige Biomasse, die für die Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt wird, hergestellt und verwendet werden muss. Diese flüssige Biomasse muss nach dem Willen des Gesetzgebers im Interesse des Umwelt-, Klima- und Naturschutzes so hergestellt werden, dass ihr Einsatz zur Energieerzeugung gegenüber fossilen Energieträgern deutlich weniger Treibhausgase freisetzt und dass der Anbau der Pflanzen keine besonders schützenswerte Flächen zerstört. Auch die sozialen Bedingungen beim Anbau werden erfasst. (1)

Alternative Benennungen

de
  • BioSt-NachV
  • Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung
en
  • Biomass Electricity Sustainability Ordinance

Verwandte Begriffe

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