Definition

das vorsätzliche oder fahrlässige Einbringen (z. B. Wegwerfen oder Liegenlassen) von
Abfällen im Sinne des §3 Absatz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) im öffentlichen Raum. (Umweltbundesamt, Texte | 69/2020: Status Quo, Handlungspotentiale, Instrumente und Maßnahmen zur Reduzierung des Litterings, Mai 2020)

Alternative Benennungen

de
  • Umweltvermüllung
  • Müllentsorgung auf der Straße
  • Vermüllung