Definition

jede Veränderung von Beständen geschützter Arten und Lebensräumen zu verstehen, die „erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustands dieser Lebensräume oder Arten hat“ (§ 19 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG))... Das BNatSchG verweist zur Bestimmung der Erheblichkeit auf die im Anhang I zur Richtlinie 2004/35/EG teils quantitativen, teils qualitativen Merkmale, die jedoch keinen konkreten Maßstab nennen.

Alternative Benennungen

de
  • Schädigung der biologischen Vielfalt
  • Schaden betreffend die biologische Vielfalt
  • Biodiversitätsschädigung
en
  • biodiversity damage
  • biodiversity harm

Oberbegriffe