Definition

Gebäude mit einer sehr hohen, nach Anhang I bestimmten Gesamtenergieeffizienz, die nicht schlechter ist als das von den Mitgliedstaaten 2023 gemäß Artikel 6 Absatz 2 gemeldete kostenoptimale Niveau, und bei dem der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen — einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort erzeugt wird oder Energie aus erneuerbaren Quellen, die in der Nähe erzeugt wird — gedeckt wird. (Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Artikel 2 Abs. 3)

Alternative Benennungen

de
  • Niedrigstenergiehaus
  • Niedrigstenergiestandard
  • Niedrigstenergie
en
  • very low energy house
  • very low energy building
  • nearly zero energy house

Oberbegriffe

Verwandte Begriffe