Definition

das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) galt vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Oktober 2020. Es schrieb vor, dass bei Neubauten ein Teil des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Diese Regelung wurde ins neue Gebäudenergiegesetz (GEG) übernommen.

Alternative Benennungen

de
  • EEWG
  • Wärme-EEG
  • EEWärmeG
  • EE-Wärmegesetz
  • Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
en
  • Renewable Energies Heat Act
  • Renewable Thermal Energy Act
  • Act on the promotion of renewable thermal energy

Verwandte Begriffe