Definitionen

Als Funkdienst werden drahtlose Übermittlungen von Nachrichten mit Hilfe von elektromagnetischen Wellen bezeichnet, die durch einen gemeinsamen Verwendungszweck charakterisiert sind. Eine Kategorisierung verschiedener Funkdienste findet sowohl durch die International Telecommunication Union (ITU) als auch durch nationale Fernmeldebehörden statt.(1)

Der von der Internat. Fernmeldeunion (Genf) in der 'Vollzugsordnung für den Funkdienst' (VO Funk) internat. geregelte Funkverkehr zwischen zwei oder mehreren Funkstellen. Man unterscheidet feste F. zwischen festen Funkstellen, z.B. Satellitenfunk, Rundfunkdienste (Hörfunk, Fernsehen), und bewegliche F. mit mindestens einer ortsveränderlichen Funkstelle. Zu letzteren zählt man Land-F., See-F. und Flug- F., die nichtöffentlich oder (bei einer Verbindung mit einem öffentl. Fernmeldenetz) öffentlich sein können.(2)

Alternative Benennungen

de
  • Amateurfunkdienst
  • Mobiler Landfunkdienst
  • Navigationsfunkdienst
  • Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
  • Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst
en
  • radio service

Unterbegriffe

Verwandte Begriffe