Definition

Die Verordnung setzt strenge und bundeseinheitliche Auflagen für den Einsatz von 'Abfällen zur Verwertung' auf Deponien. Ihre Verwendung ist nur dann zulässig, wenn nach wirtschaftlicher Betrachtung der Hauptzweck der Maßnahme in der Nutzung des Abfalls und nicht der Beseitigung des Schadstoffpotenzials besteht.

Alternative Benennungen

de
  • DepVerwV
  • Verordnung über die Verwertung von Abfällen auf Deponien über Tage und zur Änderung der Gewerbeabfallverordnung
en
  • Recovery of Waste at Surface Landfills Ordinance

Oberbegriffe

Verwandte Begriffe