Definition

Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. (Baugesetzbuch, § 45)

Alternative Benennungen

de
  • Umlegung
  • Grundstücksflächentauschverfahren
en
  • building land consolidation

Oberbegriffe